ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Sommer und Winterangebote)

ALLGEMEIN

GRUNDSÄTZLICHES

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Niederhornbahn AG (nachfolgend NHB genannt). Der Vertrag zwischen dem Kunden und der NHB kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Buchung/Kauf zustande.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag (diesen AGB inbegriffen) für den Kunden und die NHB wirksam.

Die NHB behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern.

LEISTUNGEN

Die NHB verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig zu erfüllen. Als Grundlage gelten die Leistungsbeschreibungen in den gültigen Prospekten, Webseiten, Ausschreibungen im Internet sowie in schriftlichen Offerten, Reservationen, Vereinbarungen oder Bestätigungen. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese rechtsverbindlich schriftlich bestätigt worden sind. Alle anderen, nicht von der NHB publizierten Informationsmaterialien und/oder Auskünfte von Dritten sind nicht Gegenstand dieser AGB und deshalb unverbindlich.

Die in Online- und Printmedien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise sind ohne Gewähr. Lieferbarkeit und Irrtum sind vorbehalten.

SCHÄDEN/VERSICHERUNGEN

Der Kunde haftet gegenüber der NHB für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Referenten, Mitarbeitenden, Beaufsichtigten oder Teilnehmenden verursacht werden, ohne dass die NHB ein Verschulden nachweisen muss. Betreffend den vom Kunden, von Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Gegenständen, Kleidern oder Materialien lehnt die NHB jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.

TARIF- UND TRANSPORTBESTIMMUNGEN

ÖV TARIF STANDSEILBAHN

Die Standseilbahn (FUN 2355) und Ihre Fahrgäste unterstehen dem Tarif 600 sowie dem Tarif 651.10 (TV-Libero) und dem Übereinkommen 500 des öffentlichen Verkehrs und Alliance Swiss Pass. Eine Übersicht sowie Detailangaben finden sie unter https://www.allianceswisspass.ch.

GÜLTIGKEIT

Sämtliche Tickets und Abonnement sind, solange nicht anders vermerkt persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig.

Die Tickets inkl. Online Tickets sind nur am gewählten Gültigkeitstag und Reisestrecke gültig. Ein Tagestickets sind bis zum Betriebsschluss der NHB gültig. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei nicht oder nur teilweiser Nutzung der Tickets.

PREISE

Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der NHB zu entnehmen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der NHB.

Preisänderungen sind auf einen beliebigen Termin möglich.

Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Änderung von Steuern oder anderen massgeblichen Abgabesätzen berechtigt die NHB, ihre Preise ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen.

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF). Preisangaben in Fremdwährung sind Richtwerte und werden zu internen Tageskursen der NHB verrechnet. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.

Tickets welche auf einen Datenträger (KeyCard) geladen werden (z.B. Saisonabonnemente), wird zuzüglich zu den Preisen der Tickets ein Depot von CHF 5.00 für die KeyCard verrechnet. Das Depot wird bei Rückgabe der KeyCard zurückerstattet. Ein defekter Datenträger wird gegen eine Bearbeitungsgebühr plus das erneute Depot von CHF 5.00 ersetzt.

Das erhaltene Rückgeld ist sofort nachzuzählen. Spätere Reklamationen und Rückforderungen können nicht berücksichtigt werden.

VERLUST ODER DIEBSTAHL

Bei Verlust oder Diebstahl eines Tickets oder Abonnements wird gegen vorweisen der Kaufquittung einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte bzw. Tickets wird eine Gebühr von CHF 20.00 in Rechnung gestellt.

MISSBRAUCH/FAHREN OHNE FAHRAUSWEISE

Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Tickets und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Gebrauch taugliche Tickets und Abonnemente können unter Anwendung derselben Bestimmung entzogen oder gesperrt werden.

Dem Verwender kann eine Umtriebs Entschädigung von CHF 200.00 in Rechnung gestellt werden.

Personen, welche die Bahnen ohne gültiges Ticket benützen, haben als Entschädigung für Umtriebe und den Tagespass CHF 200.00 zu bezahlen.

Zivil oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

AUSWEISPFLICHT

Im Gebiet können jederzeit Kontrollen von jeglichen Fahrkarten vorgenommen werden. Auf entsprechende Aufforderung des Bahnpersonals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.

Ermässigte Fahrkarten sind nur mit einer Ermässigungs-Karte gültig, die bei Kontrollen vorgewiesen werden muss.

UMTAUSCH/RÜCKERSTATTUNG

  • ALLGEMEIN
    Tickets und Abonnemente können nachträglich nicht erstattet oder in andere Tickets und Abonnemente umgetauscht werden.

    Ausgenommen davon sind, wenn zusätzliche Leistungen der NHB am selben Tag bezogen werden.

    Wir der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt (z.B. Sturm, Lawinengefahren etc.) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung seiner bereits in Anspruch genommenen Leistungen!

  • SAISON- UND JAHRESABONNEMENTE/MEHRTAGESKARTEN
    Bei Krankheit oder Unfall kann eine Rückerstattung «pro Rata» nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses vorgenommen werden. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das ärztliche Zeugnis massgebend.

EREIGNISSE/BEHÖRDLICHE ANORDNUNGEN

  • ALLGEMEIN
    Im Falle einer behördlich angeordneten Schliessung oder Änderung der Vorschriften (z.B. Zertifikatspflicht) sowie freiwilliger Schliessung oder Änderungen der Vorschriften aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder einem sonstigen Ereignis, unter anderem infolge Strommangellage berechtigt die entsprechende Umsetzung durch die NHB nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag. Es besteht somit kein Anspruch auf Rückgabe der Umtausch von gekauften Tickets und eine Rückerstattung wird ausgeschlossen.

  • SAISON- UND JAHRESABONNEMENTE
    Im Falle einer behördlich angeordneten Schliessung, freiwilliger Schliessung oder Teilschliessung aufgrund einer Pandemie, Epidemie oder einem sonstigen Ereignis, unter anderem infolge Strommangellage, erhält der im Zeitpunkt der Ankündigung ausgewiesene Besitzer eines Saison- oder Jahresabonnements der NHB «pro Rata» Rückerstattung.

    Bei einem Kauf während oder nach einem Lockdown respektive angeordneter behördlicher oder freiwilliger Schliessung sowie Änderungen der Vorschriften (z.B. Zertifikatspflicht) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

    Die Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn die NHB im gesamten Gültigkeitsbereich für eine Dauer von mindestens 8 aufeinanderfolgenden Tagen schliessen muss. Schliessungen von 7 aufeinanderfolgenden Tagen und weniger berechtigen nicht zu einer Rückerstattung. Die Anzahl angeordneter Schliessungen ist in Zusammenhang mit einer Rückerstattung unerheblich. Bleiben Anlagen im Gültigkeitsbereich des Saison- oder Jahresabonnements in Betrieb besteht kein Recht auf Rückerstattung.

ANNULIERUNGEN/RESERVATIONEN

Wesentliche Änderungen oder Absagen müssen der NHB bis mindestens 24-Stunden im Voraus per Telefon oder schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass die NHB dies zu verantworten hat, ist grundsätzlich folgende Annulierungspauschale (in % der reservierten Leistung) geschuldet – Massgebend ist das Eintreffen der Mitteilung:

  • Absage 0 – 24-Stunden vor dem Anlass: 100%
  • Absage bis 24-Stunden vor dem Anlass: Kostenlos

Ein Nichtantreten einer Leistung (no show) wird wie eine Annullierung behandelt. Falls der Betrag nicht bereits im Voraus online bezahlt wurde, wird dem Kunden 100% der reservierten Leistung schriftlich in Rechnung gestellt.

Für die Anreise ist der Kunde selber verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen wie privaten Verkehr (einschliesslich Eisenbahn und Flug), sowie aus persönlichen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung.

TEILNEHMERZAHL

Die verbindliche Teilnehmerzahl wird so früh wie möglich mitgeteilt, jedoch spätestens 24-Stunden im Voraus. Es wird jeweils die tatsächliche Teilnehmerzahl verrechnet jedoch mindestens die Mindestpauschale.

Fällt die Teilnehmerzahl unter 10-Teilnehmer ist die NHB berechtigt eine andere Preisberechnung als vereinbart anzuwenden und zu verrechnen.

ONLINEKAUF TICKETING UND GUTSCHEINE

VERTRAGSABSCHLUSS, ZAHLUNG UND LIEFERUNG

Die im Ticket-Shop angebotenen Online-Tickets und Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar.

Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Onlinebestellung eines Tickets oder Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar.

Nach dem Zahlungseingang, des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes, werden die gekauften Tickets und Gutscheine von der NHB zur Verfügung gestellt. Die Zahlung erfolgt mit Kartenzahlung.

Die bezahlten Tickets und Gutscheine müssen vom Kunden als Print-at-Home selbst ausgedruckt oder auf geeignete Mobile-Geräte geladen werden.

Sollten die Online bestellten Tickets und Gutscheine dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei der NHB gutgeschrieben wurde, so erlangen die Tickets und Gutscheine bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit, und die NHB ist berechtigt, die in den Tickets und Gutscheinen vorhandene Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.

ONLINE-TICKET UND GUTSCHEINE

  • KONTROLLE
    Bei den Online Tickets und Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von der NHB mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde die Tickets und Gutscheine selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Die ersten im Kassen-System eingelösten Tickets und Gutscheine mit dem entsprechenden QR-Code werden als das Original angesehen und werden sofort nach dem Einlösen von der NHB abgebucht. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code im Umlauf sein, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann.

    Online-Tickets sind persönlich und nicht übertragbar.
    Gutscheine können entsprechend weitergegeben resp. verschenkt werden. Es besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der NHB, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende QR-Code vom System freigegeben und der entsprechende Gutschein bezahlt wurde. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt.

    Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird der Restwert überschrieben. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die NHB ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

  • PREISÄNDERUNGEN
    Online-Tickets, welche vor einer Preisänderungen vom System freigegeben und entsprechend bezahlt wurden können vom Gast ohne zusätzliche Kosten und Gebühren für die beschriebene Leistung eingelöst werden.

    Bei Leistungsspezifische Gutscheinen (z.B. Brunch Kombiticket) würde im Falle einer Preisanpassung (z.B. MWST-Erhöhung) der Gast den Differenzbetrag selber tragen.

    Wird der Gutschein für eine andere Leistung verwendet oder handelt es sich um einen Wertgutschein so gilt der aktuelle Tagespreis am Einlösungstag.

  • LEISTUNGEN GUTSCHEINE
    Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Geschäft erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist
    Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen.

    Gutscheine können auch für andere Dienstleistungen als beschrieben verwendet werden. In diesem Fall wird der Gutschein als Wertgutschein an die neue Leistung angerechnet. Beträgt der Wert des Gutscheins mehr als die konsumierte Leistung, so wird der Restwert überschrieben.

    Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung sowie allfällige vergünstige Ticketkonditionen der beschriebenen Dienstleistung entfallen.

GÜLTIGKEIT, GÜLTIGKEITSDAUER

Geschenkgutscheine jeglicher Art sind grundsätzlich 3 Jahre ab Kaufdatum gültig. Sämtliche anderen Gutscheine sind auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar und ein Jahr ab dem im Gutschein aufgeführten Ausstellungsdatum gültig.

Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden.

BARWERT, RECHNUNGSLEGUNG

Eine Barwertauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

Die Ausstellung einer mehrwertsteuerkonformen Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.

UMTAUSCH, RÜCKTRITTSRECHT

Gutscheine oder Tickets die nicht Ihrer Vorstellung entsprechen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung und mindestens 24h vor Gültigkeit an die NHB zu retournieren. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts- (Wiederrufs-) Erklärung innerhalb von 14 Tagen und mindestens 24h vor Gültigkeit bei der NHB eingeht.

Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn eine Dienstleistung mit dem Gutschein oder dem Ticket bereits innerhalb der Rücktrittsfrist im Anspruch genommen wurde. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen oder Tickets kann kein Ersatz durch die NHB geleistet werden.

SICHERHEITSGARANTIE UND DATENSCHUTZ BEI ONLINEKÄUFEN

Der Käufer oder Besteller von Produkten oder Dienstleistungen (online und offline) erteilt seine Zustimmung, dass die im Rahmen eines Kaufes oder einer Bestellung erhobenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Leistungen automationsunterstützt, gespeichert und verarbeitet sowie an die zur Erfüllung dieser Leistungen zuständigen Dritten wie insbesondere die Leistungsträger übermittelt werden.

Ihre Sicherheit hat höchste Priorität!

Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bank-Clearingnummer, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL-Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen.

Damit kann kein Unbefugter Ihre eingegebenen Daten während der Übertragung lesen.

Der Schutz der Persönlichkeit und die korrekte Bearbeitung Ihrer Personendaten ist der NHB ein grosses Anliegen.

Es gelten ausserdem die Datenschutzerklärung der NHB.

GEWINNSPIELE

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die Teilnahme an Gewinnspielen der NHB, ist kostenlos und richtet sich ausschliesslich nach diesen Teilnahmebedingungen.

ABLAUF DES GEWINNSPIELS

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars oder den entsprechenden Anforderungen z.B. in Social-Media-Kanälen notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen oder mehrere Social Media Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in der Schweiz und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden der NHB beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter der NHB sowie ihre Familienmitglieder.

Zudem behält sich die NHB vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

  • bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels.
  • bei Verstössen gegen diese Teilnahmebedingungen.
  • bei unlauterem Handeln oder bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschliesslich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail oder via DM über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschliesslich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt die NHB. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmässigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

DATENSCHUTZ

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäss und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schliesst die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die NHB zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Über den Wettbewerb bzw. das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.

Lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

META DISCLAIMER

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Metagesponsert, unterstützt oder organisiert.

ANWENDBARES RECHT

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der NHB-Website.

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschliesslich dem Recht der Schweiz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

TRANSPORT, PISTEN UND WEGE

ÖFFNUNGSZEITEN DER ANLAGEN, PISTEN UND WEGE

Die Pisten und Wege sind während der Betriebszeit der Transportanlagen bis erfolgter Schlusskontrolle geöffnet, soweit sie nicht ausdrücklich gesperrt werden (z.B. wegen Lawinengefahr).

Die Öffnungszeiten der Anlagen, Pisten und Wege können jederzeit angepasst werden.

Informationen zu den Schwierigkeitsgraden sowie den Zuständen der Pisten und Wege sind auf unserer Homepage, Infotafeln oder beim Bahnpersonal verfügbar.

Die Benutzung geschlossener oder gesperrter Anlagen, Pisten und Wege ist strengstens untersagt. Ausserhalb der Betriebszeit muss die verkehrssicherungspflichtige Unternehmung die Abfahrten unterhalten und vor allem die Pisten maschinell herrichten (präparieren) können. Die Abfahrten sind geschlossen und damit gesperrt und vor keinen Gefahren wie Lawinensprengungen oder Pistenmaschinen mit Seilwinden gesichert (LEBENSGEFAHR!). Die Zeiten der letzten Pistenkontrolle sind zu beachten.

Die Pistenmarkierungen sind zu beachten! Die Pistenmarkierungen werden mit farbigen Pfosten signalisiert. Die Grundfarben signalisieren den Schwierigkeitsgrad und/oder die Art der Piste/Weges.

Die FIS-Regeln sind jederzeit einzuhalten! Zuwiderhandlungen können zum Transportausschluss führen.

MINDESTALTER UND MINDESTGRÖSSEN

Für die Benutzung von Anlagen und Angeboten sind die jeweiligen spezifischen Bestimmungen (Verhaltensregeln, Mindestalter, Grösse, Gewicht etc.) zu beachten.

BESTIMMUNGSGEMÄSSER GEBRAUCH DER PISTEN, WEGE UND FAHRGERÄTE

Die Skipisten sind für Skifahrer und Snowboarder sowie für Benutzer von Abfahrtsgeräten mit vergleichbarer Verwendung in aufrechter Stellung bestimmt. Behinderte mit Abfahrtsgeräten in sitzender Stellung wie Mono- und Dualskibob, Uni- Dual- und Tandemski, usw., können zur Benützung der Abfahrten zugelassen werden, wenn sie fähig sind, die FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder zu befolgen und ihre Begleitpersonen entsprechend ausgebildet sind. Schlittler, Langläufer, Mountainbiker, Fussgänger, Schneeschuhläufer, Hunde, usw. gehören nicht auf die Skipisten (SKUS 2020: Bestimmungsgemässer Gebrauch. Artikel X, Absatz 44).

Die weiteren Pisten, Wege und Strecken sind jeweils für die gekennzeichneten Benutzer sowie Fahrgeräte bestimmt.

Bzgl. den Regeln resp. Vertragsbedingungen zum Gebrauch der Fahrgeräte weisen wir auf dem Mietvertrag hin, welcher bei der Abgabe der Geräte zur Unterschrift abgegeben wird. (siehe auch Artikel 5, Absatz 5.4)

REGELN UND VERHALTEN MIT MIETGERÄTEN

GENERELLES

Im generellen sind Personen mit einer der folgenden Eigenschaften angehalten auf die Nutzung der Mietgeräte zu verzichten:

  • Bluthochdruck
  • Nacken- und Knochenverletzungen
  • Herzbeschwerden
  • Schwangerschaft
  • Kürzlich erfolgten Operationen
  • Körperliche oder geistige Einschränkungen

Die Niederhornbahn AG lehnt jede Verantwortung und Schadenersatzforderung, die im Zusammenhang mit den Mietgeräten entstehen kann, ab.

Für beschmutzte oder beschädigte Kleider kann kein Schadenersatz gefordert werden. Für Unfälle wird nicht gehaftet.

Erste Hilfe bei Unfällen:

  • Sichern und signalisieren Sie die Unfallstelle.
  • Alarmieren Sie den Rettungsdienst (Bahnmitarbeitende 033 841 08 40). Melden Sie Ort und Zeit des Unfalls, Anzahl der Verletzten und Art der Verletzungen.
  • Leisten Sie erste Hilfe:
    Überprüfen Sie den Gesundheitszustand, lagern Sie richtig, versorgen Sie Wunden und schützen Sie die Verletzten gegen die Kälte.
    Achtung: Den Verunfallten nicht den Helm abnehmen!
    Helm (Kopf und Wirbelsäule) mit beiden Händen stabilisieren und ruhig halten. Bei Beinverletzungen Schuhe nicht ausziehen.
  • Stehen Sie dem Rettungsdienst für Auskünfte zur Verfügung.

SOMMER MIETGERÄTE «TROTTI BIKES»

Folgende Regeln und Vertragsbedingungen gelten beim Mieten und benützen von Trottibikes der NHB:

  • Es besteht eine Helmtragepflicht.
  • Pro Trotti-Bike ist nur eine Person erlaubt.
  • Es ist stehend zu fahren.
  • Das Benützen der Trotti-Bikes ist unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss verboten.
  • Passen Sie die Fahrweise und Geschwindigkeit den eigenen Fähigkeiten und der Umgebungssituation an.
  • Es ist mit Gegenverkehr zu rechnen.
  • Es ist untersagt, Kinder weder stehend, sitzend oder im Tragetuch auf dem Trotti-Bike mitzunehmen.
  • Hunde dürfen nicht mitgenommen werden.
  • Machen Sie vor der Abfahrt eine Fahr- und Bremsprobe.
  • Mit dem Trotti-Bike darf nur auf der dafür vorgesehenen Route gefahren werden.
  • Die Rückgabe erfolgt spätestens nach zwei Stunden bei der Station Beatenberg.
  • Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 120kg und darf nicht überschritten werden.
  • Es gelten die Strassenverkehrsregeln.

WINTERMIETGERÄTE SCHLITTEN/HOLZRODEL

Folgende Regeln und Vertragsbedingungen gelten beim Mieten und benützen von Schlitten und Holzrodeln (nf. Schlitten genannt) der NHB:

  • Schlitteln ist nur sitzend gestattet.
  • Es ist nur eine Person pro Schlitten erlaubt (Ausnahme Kleinkinder)
  • Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.
  • Die Fahrweise und Geschwindigkeit sind dem Gelände und den eigenen Fähigkeiten anzupassen.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Personen und seien Sie stets bremsbereit. Achten Sie besonders auf Kinder, Wanderer und Tiere.
  • Halten Sie genügend Abstand.
  • Verhindern Sie Pausen an engen und unübersichtlichen Stellen.
  • Halten Sie bzw. queren Sie die Piste nur an übersichtlichen Stellen.
  • Verlassen Sie bei einem Sturz nach Möglichkeit sofort die Schlittel Piste.
  • Das Benützen der Schlitten ist unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss verboten.
  • Beachten Sie die Signalisierung und die Zeiten der letzten Pistenkontrolle.
  • Mit dem Schlitten darf nur auf der signalisierten Strecke gefahren werden.
  • Das Benutzen der Skipiste ist mit Schlitten untersagt.
  • Die markierte Schlittenroute wird weder besonders gesichert noch überwacht.
  • Bei Ausgabe der Schlitten ist eine Depot-Zahlung von CHF 30.00 pro Gruppe zu entrichten.
  • Bei mutwilliger Beschädigung, Verlust des Schlittens oder des Depot-Beleges entfällt die Rückzahlung des Depots.
  • Die Rückgabe erfolgt bei der Station Beatenberg, in der Waldegg oder bei der Station Vorsass (Nur wenn diese von Mitarbeitenden besetzt ist).

AUSSCHLUSS VOM TRANSPORT UND VERHALTENSREGELN

Personen können vom Transport oder Ausübung des Sports ausgeschlossen werden, wenn:

  • Sie Betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen.
  • Sie sich ungebührlich benehmen.
  • Sie die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.
  • Die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet sind.
  • Wenn Sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Ticket oder Abonnement entzogen werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:

  • Sich rücksichtslos verhalten hat.
  • Einen lawinengefährdeten Hang befahren hat.
  • Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat.
  • Sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.

STRAFBARES VERHALTEN AUF DEN PISTEN

Benutzern von Transportanlagen und Abfahrten, welche sich den Anordnungen der Sicherheitsverantwortlichen oder dem Rettungsdienst widersetzen und Signale missachten, kann der Fahrausweis entzogen werden.

Benutzer, welche durch rücksichtslose und unbeherrschte Fahrweise eine oder mehrere andere Personen erheblich gefährden, können bei der Polizei oder beim Untersuchungsrichter wegen Störung des öffentlichen Verkehrs im Sinne von Art. 237 des Schweiz. Strafgesetzbuches angezeigt werden.

Rücksichtslos ist es unter anderem, wenn Variantenfahrer oder Freerider in Missachtung von Lawinenwarnleuchten lawinengefährdete Hänge befahren, und dadurch das Leben oder die Gesundheit von Personen erheblich gefährden, welche sich auf Pisten, Abfahrtsrouten, Sonderanlagen oder Wegen aufhalten.

Bei Gefährdung von Bahn- und Liftanlagen sind überdies die Art. 237 und 239 des Schweiz. Strafgesetzbuches anwendbar. (SKUS 2020: Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahrten. Artikel XIII.)

RETTUNGSKOSTEN BEI EINEM UNFALL

Verunfallt der Kunde im Gebiet der NHB und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, kann dem Kunden bei einer ordentlichen Rettung ein Betrag von maximal CHF 300.00 exkl. MWST in Rechnung gestellt werden. Muss eine Rettung ausserhalb der markierten Pisten erfolgen, fallen gegebenenfalls höhere Kosten an.

Kosten Dritter (Helikoptertransporte, Arzt, Alpine Rettung usw.) sind direkt durch den Kunden zu bezahlen. Allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden.

INTERNET UND VERWENDUNG WIFI

INTERNET

Alle im Internet veröffentlichten Angaben (Preise, Onlineberechnungen, Reservationen, usw.) sind ohne Gewähr. Für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art, übernimmt die NHB keine Haftung. Ein fehlerfreies Funktionieren von Hard- und Software kann nicht garantiert werden. Die Internetseiten können technische Ungenauigkeiten oder typographische Fehler enthalten.

Die NHB haftet in keinem Fall für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung von Internetseiten der NHB oder einer darin verlinkten Internetseite ergeben.

Grundsätzlich werden keine persönlichen Daten beim Besuch der NHB-Internetseiten hinterlassen. In Einzelfällen werden jedoch Namens- und/oder Adressdaten benötigt. Über die Notwendigkeit persönlicher Informationen wird jeweils speziell hingewiesen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der NHB.

Die NHB behält sich vor, jegliche Informationen auf den Internetseiten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu aktualisieren oder zu entfernen.

VERWENDUNG WIFI

Die NHB bietet ein drahtloses, lokales Internetnetzwerk (W-LAN) an.

Für die Nutzung desselben gelten zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es den Nutzern nicht erlaubt ist, das Netzwerk für rechtswidrige, strafbare und/oder sittenwidrige Inhalte und Handlungen zu nutzen.

Die NHB übernimmt für die Folgen keine Haftung.

DATENSCHUTZ-/VERWENDUNG

Die NHB legt Wert auf den Schutz der verarbeiteten Daten.

Die Datenschutzerklärung der NHB ist auf der Homepage www.niederhorn.ch publiziert. Sie bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB.

HAFTUNG UND GERICHTSSTAND

Soweit zulässig wird die Haftung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Interlaken, Schweiz